Sachkundenachweis

 

Prüfen lassen muss sich, wer nach dem 1.7.2011 einen Hund angeschafft hat. Wer in den 10 Jahren davor jedoch 2 Jahre dauerhaft einen Hund gehalten hat (Nachweis hierfür sind die Steuerbescheide) ist von der Prüfung befreit. Die Prüfung ist für jeden vorgeschrieben – unabhängig von Alter, Rasse oder der Größe des Hundes

Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 01.Juli.2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalterinnen/-halter erforderlich.

 

1.     Hunde aller Hunderassen müssen ab dem Alter von 6 Monaten gechipt und registriert werden:

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        Internet: https://www.hunderegister-nds.de/login

        Es reicht nicht, dass Sie Ihren Hund "nur" bei der Gemeinde oder bei Tasso registrieren!

2.    Für Hunde aller Hunderassen muss der Halter/die Halterin eine Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen.

3.    Wer muss den Sachkundenachweis absolvieren?

  •  „Hundeanfänger“ müssen vor oder kurz nach der Anschaffung eines Hundes eine theoretische Sachkundeprüfung ablegen. Spätestens nach einem Jahr muss auch die praktische Sachkundeprüfung erfolgen.Der Hundeführer soll zeigen, dass er seinen Hund gut einschätzen und er mit ihm den Alltag bewältigen kann.

 

o   Der exakte Gesetzestext lautet:

„Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Die Sachkunde ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Ohne die entsprechenden Prüfungen gilt als sachkundig, wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung (oder Betreuung für eine juristische Person) über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat.“
Geprüft werden also nicht der Hund oder das Hund-Halter-Gespann, sondern der Umstand, ob sich der Mensch in jeder Situation vorausschauend und verantwortlich und damit sachkundig verhält.

  • Wer erstmalig einen Hund bei der Gemeinde/Stadt anmeldet (Hundesteuer) muss eigenverantwortlich einen Sachkundenachweis absolvieren.

4.    Wer ist nicht verpflichtet?

  • Hundehalter, die innerhalb der letzten 10 Jahre über einen Zeitraum von zwei Jahren einen Hund hatten, benötigen keine Bestätigung einer Sachkunde.
  • Besitzer von Diensthunden (z.B. Polizei)
  • Tierärzte
  • Jagdhunde (Brauchbarkeitsprüfung im jagdlichen Einsatz)

 

5.    Was kostet der Sachkundenachweis/die Prüfung?

  • Theorie Prüfung 75 €

Sie besteht aus insgesamt 35 Fragen (7 je Themenbereich) mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten,von denen jeweils eine zutreffend ist.In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über:

1. die Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

nachzuweisen.

 

  • Praxis Prüfung 75 €

1. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

2. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden.

3. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters und nicht auf dem Ausbildungsstand des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Halter-Teams.


Reiner Sudbrack

Im Landkreis Gifhorn anerkannter Prüfer des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwitschaft und Verbraucherschutz

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